Berufsregeln:

1. Wir übernehmen nur Aufträge, für deren Bearbeitung wir die notwendigen Erfahrungen,
2. Wir halten sowohl Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse als auch Tatbestände aus der
privaten Sphäre des Auftraggebers, die uns bei unserer Berufstätigkeit zur Kenntnis kommen,
über die Beendigung des Auftrags hinaus geheim und verwerten diese Kenntnisse nicht zum eigenen Vorteil.
3. Wir informieren unseren Auftraggeber, wenn wir aufgrund eigener Schutzrechte oder Patente Lizenzverträge
mit Ausführungs- und Lieferfirmen haben, und die entsprechenden
Produkte für das von unserem Auftraggeber geplante Projekt in Frage kommen können.
4. Wir nehmen in Ausübung unseres Berufs keine Provisionen, Rabatte oder ähnliche Vergünstigungen.
5. Wir präsentieren unser Unternehmen mit der Fähigkeit und Erfahrung seines Inhabers
und seiner Mitarbeiter sowie mit der technischen Ausstattung des Unternehmens und
halten uns in der Darstellung über unsere Tätigkeitsbereiche, Mitarbeiter, Umsätze und
ähnliche Daten an den tatsächlichen Stand.
6. Wir vereinbaren Honorare, die in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Umfang
der zu erbringenden Leistung stehen. Wir halten uns dabei an die jeweils geltende Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI.
7. Wir versichern uns ausreichend gegen die sich aus unserer beruflichen Tätigkeit ergebenen Haftpflichtgefahren,
soweit die Möglichkeit hierzu besteht.
8. Diesen Grundsätzen sind der Berater, seine Mitarbeiter und ggf. hinzugezogene Dritte verpflichtet.
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