Populäres Vorurteil: Das Schächten ist eine besonders grausame Tötungsmethode.

[Fortsetzung von]
Der Verzicht auf die Betäubung und ein gezielter Schnitt, der binnen weniger Sekunden zur Bewusstlosigkeit führt,
ist unter den Aspekten des Tierschutzes eine ernst zu nehmende Alternative.
Dies gilt um so mehr, als es in Einzelfällen an unseren Schlachthöfen bereits bei der Betäubung zu Todesfällen kommt.
Aufgrund des Herzstillstands können diese Tiere nicht ordnungsgemäß ausbluten und werden aus fleischhygienischen
Gründen nicht mehr der Nahrungsmittelverarbeitung zugeführt. Folglich sind die Tiere einen sinnlosen Tod gestorben.
Auch das Fleisch von Tieren, die beim Betäuben Knochenbrüche und Muskelblutungen erleiden, kann nur bedingt eingesetzt werden.
Würde man auf die Betäubung verzichten, müssten insgesamt weniger Tiere sterben. Gerade aus Gründen des
Tierschutzes sollte das Betäubungsgebot daher ernsthaft diskutiert werden.
Da nach dem Schächtschnitt zunächst eine Bewusstlosigkeit einsetzt, bevor der Tod eintritt, könnte man diesen Schnitt - in
Analogie zum Schuss beim Gatterwild - auch als Betäubungs- und Tötungsmethode bezeichnen. Er müsste nur als
Betäubungsmethode zugelassen werden.
[..]
Wenn von Befürwortern des Schächtverbots angeführt wird, man könne ja problemlos Fleisch geschächteter Tiere importieren,
zeugt das nicht gerade von ernsthaftem Tierschutz. Gilt Tierschutz nur für unsere Tiere? Wer wirklich der Ansicht ist, das Schächten stehe
im Widerspruch zum Tierschutz, der muss doch konsequenterweise auch den Import von Fleisch geschächteter Tiere ablehnen.
[weiter]
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