Populäres Vorurteil: Die Zutatenliste verrät die Inhaltstoffe des Lebensmittels.

Auf den ersten Blick mag es verblüffen: Zutaten und Inhaltsstoffe sind nicht zwangsläufig identisch. Beispiel:
Ein Brotteig wird mit dem Mehlbehandlungsmittel Ascorbinsäure (Vitamin C) versetzt. Im Backofen
entsteht daraus threo-Ascorbinsäure. Letztere ist dann ein Inhaltsstoff im Brot, aber sie ist keine Zutat, denn niemand hat sie zugesetzt.
Ein anderes Beispiel: auf der Zutatenliste eines Bieres lesen wir: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen. Es handelt sich keineswegs um ein
alkoholfreies Bier, aber der Alkohol ist zwar Inhaltsstoff, aber nicht Zutat. Er entstand durch Gärung.
Der Alkoholgehalt muss allerdings außerhalb der Zutatenliste aufgeührt werden.
Eine Zutatenliste ist das Verzeichnis der Zutaten und nicht der Inhaltsstoffe. Stellt sich die Frage:
Werden denn alle Zutaten in die Zutatenliste aufgenommen? Im Prinzip: ja. Aber... der Gesetzgeber hat einige Zutaten als Nichtzutaten definiert.
So fallen zugesetzte Enzyme sowie Technische Hilfsstoffe aus der Deklarationspflicht heraus. Ob Zusatzstoffe deklariert werden müssen, hängt
davon ab, ob sie eine technologischen Nutzen erfüllen. Auch Substanzen, die unbeabsichtigt in Spuren ins Lebensmittel gerieten, sind keiner
Erwähnung wert.
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