Populäres Vorurteil: Die Zutatenliste verrät die Inhaltstoffe des Lebensmittels.

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Inzwischen gelten neue Kennzeichnungsregeln, die seit dem 25. November 2005 verbindlich sind. Danach müssen bestimmte Allergene, die in einem
Lebensmittel enthalten sind, auf jeden Fall deklariert werden, auch wenn sie nur in Spuren enthalten sind.
Bananen, Linsen oder Paprika können auch Allergien auslösen, machen das aber nur sehr selten. Sie gehören daher nicht zu den deklarationspflichtigen
Allergenen.
Nicht nur Allergiker legen wert darauf, bestimmte Zusätze zu meiden, sondern auch alle, die z. B. aus Glaubensgründen Erzeugnisse aus Schlachttieren
meiden möchten, sei es, weil sie sich vegetarisch ernähren wollen, oder weil sie Erzeugnisse aus nicht rituell geschlachteten Tieren ablehnen. Ob aber
zugesetzte Enzyme, Emulgatoren oder Gelatine aus Schlachttieren gewonnen wurden, ist dem Etikett meistens nicht zu entnehmen.
Eine Zutatenliste gibt also wesentliche Anhaltspunkte über den Inhalt des Lebensmittels, ist aber keineswegs eine Inhaltsbeschreibung.
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