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Formaldehyd:

INS 240

Ein direkter Zusatz zu Lebensmitteln ist nicht zulässig (EU). Es findet allerdings Verwendung in Desinfektionsmitteln. Als Bestandteil von Rauch kann es auch in Lebensmittel übergehen.


Es reizt schon in geringen Konzentrationen Haut (ab ca. 1%), Augen und Atemwege (ab ca. 0,1%). Dieses Zellgift ist möglicherweise cancerogen.

Diese Seiten sind nur zu Ihrer Information bestimmt.
Wir handeln nicht mit Zusatzstoffen.




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Erstellt am 19. November 2009, zuletzt geändert am 19. November 2009 © Jürgen Krüll, Berlin-Schöneberg.
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