Honorar:

1. Wir vereinbaren Honorare, die in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Umfang
der zu erbringenden Leistung stehen. Wir halten uns dabei an die jeweils geltende Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
2. Das Honorar wird grundsätzlich in Abhängigkeit von den erforderlichen Arbeitszeiten des Beraters und der Mitarbeiter berechnet.
3. Wir führen mit Ihnen vor Auftragsannahme ein Sondierungsgespräch. Anschließend ermitteln wir den
voraussichtlichen Zeitbedarf. Auf dieser Grundlage unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
4. Sie zahlen nur für die Leistung, die Sie bestellen und erhalten.
5. Sondierungsgespräch und Kostenvoranschlag werden grundsätzlich nicht berechnet.
6. Der Regelsatz für eine Beraterstunde beträgt 64. Je nach Art und Umfang des Auftrags sind Abweichungen im Rahmen des § 6 HOAI möglich.
|